Das Konzept

Mit der Gründung der Kanzlei jtPETERS möchte ich eine Kanzlei schaffen, die hochspezialisiert und fachlich exzellent im Familienrecht berät und im digitalen Zeitalter angekommen ist. Dabei steht die menschliche Beziehung zu meinen Mandant*innen im Vordergrund. Da mir der direkte Draht zu meinen Mandant*innen besonders wichtig ist, habe ich bewusst auf ein Sekretariat verzichtet. Ich bin unkompliziert direkt selbst zu erreichen: auf meinem Kanzleihandy, auf WhatsApp oder per E-Mail.

Die Arbeitsabläufe erfolgen komplett digital und papierlos. Das ermöglicht eine schnelle Kommunikation und Bearbeitung. Durch meine digitale Arbeitsweise, wozu auch die Beratung über Videocall gehört, kann ich problemlos deutschlandweit und über Ländergrenzen hinweg tätig werden. In meiner Kanzlei möchte ich eine Beratung im Familienrecht umsetzen, wie sie 2024 sein sollte: modern, digital, menschlich und nahbar.

Meine Mandant*innen berate ich auf Deutsch und auf Englisch

Meine Tätigkeit lässt sich in zwei Bereiche zusammenfassen:

Außergerichtliche Beratung und Vertretung im Familienrecht

Führung von Gerichtsverfahren im Familienrecht

Außergerichtliche Beratung und Vertretung im Familienrecht

Kommt es in einer Familie zu einer Trennung von Ehegatten oder zu anderen familienrechtlichen Konflikten, sind meist eine Vielzahl von rechtlichen Fragen zu klären. Zunächst bespreche ich mit Ihnen den Sachverhalt und analysiere die rechtliche Lage genau. Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf. Zusammen entwickeln wir eine Strategie und legen uns auf ein Vorgehen fest, wie die offenen Punkte unter Wahrung Ihrer rechtlichen und persönlichen Interessen gelöst werden können.

Wenn nötig, nehme ich Kontakt zur Gegenseite oder deren anwaltlichen Vertretung auf, um eine konstruktive Lösung zu erarbeiten. Das Hauptaugenmerk in diesem Stadium liegt darauf, eine Eskalation der Streitigkeiten und kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Mein Ziel ist es, Ihre rechtlichen Probleme schnellstmöglich zu lösen, damit Sie die sehr belastende Zeit einer Familienstreitigkeit zügig hinter sich lassen und den Blick in die Zukunft richten können.

Zu meinem Beratungs- und Vertretungs­bereich im außergerichtlichen Bereich gehören u.a.:

Trennung und Vorbereitung einer Scheidung
Zugewinnausgleich
Sorgerecht
Vermögensausgleich zwischen Ehegatten
Umgangsrecht
Gewaltschutz
Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
Beratung und Vertretung nach Trennung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

In den letzten zurückliegenden Jahren meiner Tätigkeit hat sich auch die Verteidigung der Rechte meiner Mandat*innen in Fällen einer Inobhutnahme eines Kindes durch das Jugendamt und in Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung als weiterer Arbeitsschwerpunkt aufgetan. In diesem Bereich bin ich der Ansicht, dass Eltern von den Behörden häufig unrecht getan wird. Bitte sprechen Sie mich auf dieses höchst sensible Thema gerne an. Meiner uneingeschränkten Unterstützung können Sie sich sicher sein.

Führung von Gerichtsverfahren im Familienrecht

Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden oder wurde gegen Sie bereits ein Gerichtsverfahren eingeleitet, vertrete und verteidige ich Ihre Interessen engagiert und mit Nachdruck auch vor Gericht. Wie auch im außergerichtlichen Bereich lege ich in Gerichtsverfahren besonderen Wert auf die akribische Analyse der Rechts- und Sachlage, damit eine schlagkräftige und passgenaue rechtliche Argumentation für Sie entwickelt werden kann.

Zur Umsetzung setze ich neben meinem Erfahrungsschatz aus einer Vielzahl von Gerichtsverfahren auch auf eine breite rechtliche Recherche durch den Einsatz von modernen digitalen juristischen Datenbanken. Diese Datenbanken erlauben mir eine Auswertung der Rechtsprechung und der juristischen Literatur sowohl auf dem aktuellsten Stand als auch auf Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte.

Vor Gericht vertrete ich Sie unter anderem in den folgenden Verfahren:

Ehescheidungsverfahren
Unterhaltsverfahren
Versorgungsausgleichs­verfahren
Vaterschaftsanfechtungs­verfahren
Sorgerechtsverfahren
Zugewinnausgleichs­verfahren
Umgangsverfahren

Gewaltschutzverfahren

Verfahren bei Kindeswohlgefährdung

In den oben genannten Verfahren bin ich sowohl in erster Instanz als auch in den weiteren Instanzen tätig. Wenn ich der Ansicht bin, dass Ihnen Unrecht getan wurde, schrecke ich nicht davor zurück, Ihre Rechte durch mehrere Instanzen zu erstreiten.

Sehr gerne widme ich mich auch der Überprüfung von bereits gegen Sie ergangenen Gerichtsbeschlüssen. Hier untersuche ich die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln, wie der Beschwerde, der Rechtsbeschwerde oder der Wiederaufnahme des Verfahrens. Mein Ziel in diesem Bereich ist, für Sie nachteilige Gerichtsbeschlüsse möglichst wieder aus der Welt zu schaffen.

Mandant werden // Become a Client

Jedes Mandat beginnt mit einer Erstberatung. In dem Erstberatungstermin besprechen wir Ihren Fall und Sie bekommen eine erste Einschätzung der Rechtslage und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Daneben dient die Erstberatung auch dem Kennenlernen zwischen Mandant*innen und Anwalt. Das Erstberatungsgespräch dauert bis zu einer Stunde. Sollte nach dem Erstberatungstermin eine weitere anwaltliche Tätigkeit erforderlich sein, können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie mich beauftragen möchten. Auch ich entscheide dann, ob ich das weitere Mandat annehmen kann und möchte.

Buchen Sie einfach einen für Sie passenden Erstberatungstermin.