Was die Kosten für die Inanspruchnahme meiner Leistungen angeht, ist mir Transparenz und Fairness besonders wichtig. Ich rechne meine Tätigkeit daher nicht nach Festpreisen oder Streitwerten, sondern je nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand auf Basis eines Zeithonorars ab. Das ist für beide Seiten fairer. Wenn ich nach der Erstberatung weiter für Sie tätig werde, schließen wir eine schriftliche Vergütungsvereinbarung.
Kosten
Erstberatung
Regel-Stundensatz
Mandant werden // Become a Client
Jedes Mandat beginnt mit einer Erstberatung. In dem Erstberatungstermin besprechen wir Ihren Fall und Sie bekommen eine erste Einschätzung der Rechtslage und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Daneben dient die Erstberatung auch dem Kennenlernen zwischen Mandant*innen und Anwalt. Das Erstberatungsgespräch dauert bis zu einer Stunde. Sollte nach dem Erstberatungstermin eine weitere anwaltliche Tätigkeit erforderlich sein, können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie mich beauftragen möchten. Auch ich entscheide dann, ob ich das weitere Mandat annehmen kann und möchte.
Meine Leistungen
außergerichtliche Beratung und Vertretung in Familienstreitigkeiten im Familien- und Erbrecht
Führung von Gerichtsverfahren im Familien- und Erbrecht
Entwicklung einer vorsorgenden Rechtsplanung für Familien