Kosten

Was die Kosten für die Inanspruchnahme meiner Leistungen angeht, ist mir Transparenz und Fairness besonders wichtig. Ich rechne meine Tätigkeit daher nicht nach Festpreisen oder Streitwerten, sondern je nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand auf Basis eines Zeithonorars ab. Das ist für beide Seiten fairer. Wenn ich nach der Erstberatung weiter für Sie tätig werde, schließen wir eine schriftliche Vergütungsvereinbarung.

Erstberatung

per Videocall, Telefon oder in meinen Kanzleiräumen
erste Rundum-Einschätzung Ihrer Rechtslage
Dauer: ca. eine Stunde
keine weiteren Kosten oder Verpflichtungen
190,00 €
(zzgl. MwSt)

bei Erstberatungen, die erheblich kürzer sind als eine Stunde, wird die Gebühr reduziert

Regel-Stundensatz

Sie erhalten eine monatliche genaue Auflistung der geleisteten Arbeitszeit
220,00 €
(zzgl. MwSt)

Mandant werden // Become a Client

Jedes Mandat beginnt mit einer Erstberatung. In dem Erstberatungstermin besprechen wir Ihren Fall und Sie bekommen eine erste Einschätzung der Rechtslage und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Daneben dient die Erstberatung auch dem Kennenlernen zwischen Mandant*innen und Anwalt. Das Erstberatungsgespräch dauert bis zu einer Stunde. Sollte nach dem Erstberatungstermin eine weitere anwaltliche Tätigkeit erforderlich sein, können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie mich beauftragen möchten. Auch ich entscheide dann, ob ich das weitere Mandat annehmen kann und möchte.

Buchen Sie einfach einen für Sie passenden Erstberatungstermin.

Meine Leistungen

Beratung

außergerichtliche Beratung und Vertretung in Familien­streitigkeiten im Familien- und Erbrecht

Gericht

Führung von Gerichtsverfahren im Familien- und Erbrecht

Entwicklung einer vorsorgenden Rechtsplanung für Familien